Startseite | Häufige Fragen und Antworten

 

Was erlaubt ist und was man nicht tun sollte.

Die wichtigsten Spielregeln auf einen Blick.

Das Seewasser hat Trinkwasserqualität, daher muss jede Verunreinigung unbedingt vermieden werden.
Unrat wie Zigarettenstumpen, leere Zigarettenschachteln, Flaschen, Dosen, Jausenpapier, Hygieneartikel etc. dürfen nicht im See landen.
Die Gäste sind im gesamten Strandbad Unterburg zu größter Sauberkeit verpflichtet.

Grundsätzlich ist fast alles erlaubt, was nicht von anderen Besuchern als störend empfunden, gefährdend oder verboten ist – ganz einfach!


Wann hat das Strandbad Unterburg geöffnet?

Öffnungszeiten (außer bei Schlechtwetter):
Mai, Juni von 09:00 — 19:00 Uhr geöffnet.
Juli, August von 09:00 — 20:00 Uhr geöffnet.
Im September nur bei Schönwetter ab 10:00 Uhr geöffnet.

Strandbad Telefon: Nur in der Badesaison während der Öffnungszeiten +43 (0) 677 647 899 22

Wie viel Abstand muss ich zu anderen Badegästen einhalten?

Zu anderen Gästen auf der Liegewiese und am Badesteg ist eine Komfortzone (Abstand von wenigstens einem Metern zueinander) einzuhalten.

Kann ich das Strandbad uneingeschränkt besuchen?

Wenn die zulässige Besucherzahl überschritten wird, kann der Zutritt weiterer Besucher eingeschränkt werden.

Ich habe einen Badeunfall beobachtet – was soll ich tun?

  • Bitte rufen Sie laut um Hilfe und machen die anderen Badegäste darauf aufmerksam!
  • Versuchen Sie, der verunglückten Person Hilfe zukommen zu lassen – mit einem Surfboard, Luftmatratze, Schwimmhilfe, Rettungsboje etc.
  • Suchen Sie nach geeigneten Helfern, mit denen Sie zusammen dieser Person helfen können.
  • Jeder Gast ist verpflichtet, erste Hilfe oder notwendige andere Hilfestellungen zu leisten.
  • Bitte teilen Sie den Vorfall den Mitarbeitern an der Badekasse oder der Strandbar sofort mit. Diese leiten alle weiteren Rettungsmaßnahmen ein.

Ich habe einen medizinischen Notfall beobachtet – was soll ich tun?

  • Bitte rufen Sie laut um Hilfe und machen die anderen Badegäste darauf aufmerksam!
  • Suchen Sie nach geeigneten Helfern, mit denen Sie zusammen dieser Person helfen können.
  • Beginnen Sie unverzüglich mit der Reanimation und leisten Sie Erste Hilfe, wenn dies erforderlich ist.
  • Jeder Gast ist verpflichtet, Erste Hilfe oder notwendige andere Hilfestellungen zu leisten.
  • Bitte teilen Sie den Vorfall den Mitarbeitern an der Badekasse oder der Strandbar sofort mit. Diese leiten alle weiteren Rettungsmaßnahmen ein.

Darf ich das Strandbad betreten, wenn es geschlossen hat?

JEIN: Wenn der Eingang nicht versperrt und das Betreten möglich ist. Die Abgrenzungen des Strandbades dürfen nicht überklettert werden.

Gibt es bestimmte Hygieneregeln?

JA: Die Gäste sind in der gesamten Badeanlage zu größter Sauberkeit verpflichtet.
Der Sanitärbereich ist sauber zu halten, Hygienemängel sind den Mitarbeitern des Strandbades umgehend und diskret zu melden.
Vor dem Schwimmen ist aus hygienischen Gründen zu duschen.

Darf ich meinen Hund zum Baden mitbringen?

NEIN: Hunde dürfen laut gesetzlicher Verordnung nicht ins Wasser, im Gastronomiebereich gilt Leinenpflicht.
Kläffende oder aggressive Hunde sind nicht willkommen!

Darf man im Grundstücksbereich des Strandbads Unterburg grillen?

NEIN: Offenes Feuer und Grillen sind auf dem gesamten Areal verboten!

Darf man im Grundstücksbereich des Strandbads Unterburg angeln?

JEIN: Das Angeln ist während des Badebetriebes/Badesaison vor 20:00 Uhr verboten!

Was mache ich, wenn ich meine Saisonkarte zu Hause vergessen habe?

Die Benützung der Badeanlagen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte erlaubt.
In diesem Fall ist eine Tages-/Halbtageskarte zu lösen.

Können Bekannte/Verwandte mit meiner Saisonkarte baden gehen?

NEIN: Saisonkarten werden personalisiert und sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Eine missbräuchliche Verwendung wie z.B. unerlaubte Weitergabe hat den Entzug der Saisonkarte und ggf. Strafanzeige zur Folge.

Bekomme ich mein Eintrittsgeld zurück, wenn ein Gewitter aufzieht?

NEIN: Für bereits gekaufte Eintrittskarten gibt es aus gesundheitlichen Gründen, Gewitter, Starkwind, Wetterumschwung etc. keine Rückerstattung!

Mein Kind kann noch nicht (gut) schwimmen, kann es unbeaufsichtigt spielen?

NEIN: Minderjährige bis 10 Jahre müssen von einer verantwortlichen Person begleitet werden. Für die Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer oder beeinträchtigte Personen, haben z.B. die erziehungsberechtigten Angehörigen oder Aufsichts- oder Pflegekräfte zu sorgen.
Diese Personen bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände des Strandbades nicht betreten oder vorzeitig verlassen haben.

Dürfen meine Kinder alleine mit dem Tretboot fahren?

NEIN: Die Benützung der Tretboote ist für Kinder unter 12 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.

Dürfen Nichtschwimmer alleine mit dem Tretboot fahren?

NEIN: Die Benützung der Tretboote ist für Nichtschwimmer ohne schwimmkundige Begleitperson und ohne entsprechende Schwimmweste oder Schwimmhilfe nicht erlaubt.

Darf ich im Strandbad Rauchen?

JEIN: Nur an den dafür vorgesehenen Bereichen des Strandbads. Zigarettenstumpen, leere Zigarettenverpackungen etc. dürfen nicht in den See geworfen werden, dafür sind Aschenbecher und Müllbehälter vorgesehen.

Darf ich mein Jausenpaket und meine Kühlbox mitbringen?

JA: Mitgebrachte Speisen und Getränke sind selbstverständlich erlaubt, aber Sie entsorgen den Abfall selbst und nehmen Verpackungsmüll und Leergut wieder mit!

Darf ich mein Getränk mit auf den Badesteg nehmen?

JEIN: Die Benützung und Mitnahme von Glasflaschen oder Trinkgläsern etc. in den Badebereich bzw. Barfußbereich ist wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt.

Es wurde Sturmwarnung gegeben – was muss ich jetzt tun?

Bei Sturm- oder Gewitterwarnung ist die Wasserfläche der Klopeiner Sees sofort zu verlassen. Den Anweisungen des zuständigen Personals, der Polizei oder Wasserrettung ist unbedingt Folge zu leisten.

Ich leide unter einer Fußpilzerkrankung, darf ich trotzdem Baden gehen?

NEIN: Die Badeanlage darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden.

Ich höre gerne Musik, ist das im Strandbad erlaubt?

JEIN: Nur mit Kopfhörern – jeder Gast ist verpflichtet, auf die anderen Badegäste Rücksicht zu nehmen. Es ist alles zu unterlassen, was andere Badegäste belästigt.

Ich telefoniere häufig, ist das im Strandbad erlaubt?

JEIN: Im gesamten Bereich des Strandbads ist eine störende Lärmentwicklung untersagt.
Lautes bzw. störendes Telefonieren ist unerwünscht, das gilt auch für laute Klingeltöne oder das freihändige Telefonieren über den Lautsprecher.

Ich treffe mich hier mit Freunden, können wir hier Party feiern?

JEIN: Im gesamten Bereich des Strandbads ist eine störende Lärmentwicklung durch lautes Schreien, Lärmen, Grölen, Partygesänge oder für andere Besucher deutlich vernehmbare Musik etc. unerwünscht und untersagt.

Wir sind fröhliche Leute, dürfen wir auf den Tretbooten blödeln?

NEIN: Das Schaukeln, Wippen, Lärmen auf den Tretbooten, das Bootfahren mit zu vielen oder zu schweren Personen, „Ritterspiele“ wie Kollisionsfahrten in andere Boote, Hindernisse oder benachbarte Badestege und das Befahren von Schilfgürteln ist strengstens verboten.
Es ist alles zu unterlassen, was andere Badegäste belästigt oder gar gefährdet.
Für etwaige Schäden und Bergungen wird jedenfalls Schadensersatz eingefordert.

Ich habe eine teure Armbanduhr, wo kann ich sie sicher ablegen?

Bitte überhaupt keine Wertgegenstände mitnehmen, wir haften nicht für deren Verlust.

Mein Auto war beim Strandbad geparkt und ich habe deshalb einen Strafzettel von der Polizei bekommen. Von wem bekomme ich die Strafe zurück?

Von uns leider nicht – Fahrzeuge, Räder oder sonstige Gegenstände dürfen nur so abgestellt werden, dass Zugänge, insbesondere im Hinblick auf Rettungs-, Feuerwehr- oder Polizeieinsätze, nicht verstellt werden.
Auch das Parken in zweiter Spur, auf Gehsteigen oder Radwegen ist verboten.

Die Toilettanlage ist verschmutzt und unzumutbar – wem sage ich Bescheid?

Die Anlagen werden regelmässig gecheckt und Gäste sind zu größter Sauberkeit verpflichtet, dennoch kommt es zu leider zu Hygienemängeln. Diese sind den Mitarbeitern des Strandbades umgehend und diskret zu melden.

Die Toilettanlage ist verschmutzt und ich kenne den Verursacher – was tun?

Wenn Sie den Verursacher kennen, teilen Sie uns bitte umgehend und diskret mit, wer für die Verunreinigung verantwortlich ist. Wir werden gegebenenfalls dafür sorgen, dass diese Person zukünftig keinen Zutritt mehr zum Strandbad Unterburg hat.

Ich werde von einem Badegast angepöbelt und belästigt – was soll ich tun?

Bitte teilen Sie den Vorfall den Mitarbeitern an der Badekasse oder der Strandbar sofort mit.

Ich habe beobachtet, wie jemand heimlich fremde Kinder fotografiert – was soll ich tun?

Jeder Gast ist verpflichtet, Beobachtungen zu möglicherweise strafbaren Vorgängen – heimliches Fotografieren bzw. „Upskirting“ etc. umgehend zu melden..

Ich habe gesehen, wie jemand in einer fremden Badetasche stöbert – was soll ich tun?

Diebstähle, körperliche Misshandlung, Körperverletzung sowie Beobachtungen von Straftaten sind den zuständigen Mitarbeitern sofort zu melden.

Ich habe beobachtet, wie ein Mann einem Mädchen obszöne Gesten zeigt – was tun?

Jeder Gast ist verpflichtet, Beobachtungen zu möglicherweise strafbaren Vorgängen – insbesondere sexuelle Handlungen und Übergriffe umgehend zu melden.

Ich werde von einer Person beobachtet und heimlich fotografiert – was soll ich tun?

Bitte teilen Sie den Vorfall möglichst unauffällig den Mitarbeitern an der Badekasse oder der Strandbar sofort mit. Dazu verwenden Sie den Code:  „Ich möchte einen Regenschirm“. Wir behandeln die Angelegenheit diskret und leiten angemessene Maßnahmen ein. Bitte treiben Sie keinesfalls Scherze damit!

Ich werde von einer Person beobachtet und verfolgt – was soll ich tun?

Bitte teilen Sie den Vorfall möglichst unauffällig den Mitarbeitern an der Badekasse oder der Strandbar sofort mit. Dazu verwenden Sie den Code: „Ich möchte einen Regenschirm“. Wir behandeln die Angelegenheit diskret und leiten angemessene Maßnahmen ein. Bitte treiben Sie keinesfalls Scherze damit!

BITTE BEACHTEN SIE:

Alle Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen der zuständigen Mitarbeiter des Strandbads uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt.

Gäste, welche die Badeordnung übertreten, ignorieren oder sich den Anweisungen der zuständigen Mitarbeiter widersetzen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus dem Grundstücksbereich des Strandbads gewiesen werden.
Auch ein Betretungsverbot für die Zukunft kann ausgesprochen werden.

Mit Erwerb einer Eintrittskarte schließen Sie mit der Strandbad Unterburg GesmbH einen Vertrag ab und anerkennen damit die Badeordnung als Vertragsinhalt.
Saisonkarten werden personalisiert und sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Eine missbräuchliche Verwendung wie z.B. unerlaubte Weitergabe hat den Entzug der Saisonkarte und weitere Konsequenzen zur Folge.

Personen, die sich unangemessen, aggressiv oder anstößg verhalten und/oder den ordentlichen Betrieb stören werden aus dem Betriebsbereich des Strandbad Unterburg verwiesen!
Auch ein Betretungsverbot für die Zukunft kann ausgesprochen werden.

Das Betreten des Strandbad Unterburg und die Benützung aller Anlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr! Wir haften nicht für Badeunfälle, Verletzungen, Verluste von Wertgegenständen oder Bargeld und allen Schäden außerhalb unseres Verantwortungsbereiches!

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